AGB
Getränkebezugsvereinbarung/Leihvereinbarung
sowie
Liefer- und Geschäftsbedingungen
1. Der Kunde verpflichtet sich bei Möbelleihe, während der Dauer des Festes seinen gesamten Bedarf an Getränken in allen Gebindeformen aus dem Sortiment des Getränkevertrieb Roth ausschließlich von dem Getränkevertrieb Roth, Lauterbacher Str. 72, 63688 Gedern zu beziehen und zum Verkauf zu bringen.
2. Der Kunde verpflichtet sich, das Equipment pfleglich zu behandeln und in gutem Zustand zu erhalten. Für fehlende Gegenstände hat er wertmäßig Ersatz zu leisten. Werden an Schankanlagen Schäden festgestellt, die durch den Ausschank von Apfelwein verursacht wurden, entstehen zusätzliche Kosten durch den Austausch der dadurch beschädigten Schanktechnik.
3. Das gelieferte Equipment ist bei Anlieferung auf dem Lieferschein/Übergabeprotokoll gegenzuzeichnen. Die erforderlichen Anschlüsse des Ausschankwagens/Kühlwagens (Wasserzu- und -abfluss sowie Strom) sind von dem Kunden zur Verfügung zu stellen und zu installieren
4. Bei eigenverschuldeten Unfällen/Beschädigungen durch den Kunden ist das Equipment im Falle eines Totalschadens in Höhe des Zeitwertes zu ersetzen. Beschädigungen die während der Mietzeit durch Diebstahl, Einbruch, Vandalismus, Brand und höhere Gewalt entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Diese werden wir fachgerecht reparieren lassen und dem Kunden in Rechnung stellen. Für Schäden die über unsere Fahrzeugversicherung abgewickelt werden, berechnen wir eine Schadenbeteiligung von 150 Euro. (Ausschankwagen 500 Euro)
Der Mieter des Zeltes/Equipments verpflichtet sich, für pflegliche Behandlung desselben Sorge zu tragen, so dass Beschmutzungen und sonstige Beschädigungen vermieden werden. Er haftet für alle Schäden, welche vom Zeitpunkt der Anfuhr, während des Festes, bis zur Abfuhr an den gemieteten Zelthallen/Equipment entstehen.
5. Der Kunde ist während der Dauer der Überlassung dafür verantwortlich, dass durch Lagerung, Aufbau, Benutzung etc. des Equipments keine Gefahr ausgeht. Für Schäden des Kunden oder Dritter, die im Zusammenhang mit der Überlassung des Equipments entstehen, haftet der Verleiher nur für den Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
6. Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Kunde den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht. Der Kunde haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte.
7. Ist das zur Verfügung gestellte Equipment zum vereinbarten Abholtermin aus Gründen, die der Kunde zu verantworten hat, nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, das Equipment unverzüglich und auf eigene Gefahr und Kosten an den Verleiher zurückzuliefern. Für die Entgeltberechnung wird der tatsächliche ordnungsgemäße Rückgabezeitpunkt zugrunde gelegt.
8. Das Equipment bleibt im Eigentum des Getränkevertriebs Roth, Gedern; es darf vom Kunden nicht verändert, verkauft oder verpfändet werden. Wird das Equipment von einem Dritten gepfändet, macht dieser in sonstiger Weise Rechte an ihm geltend oder werden Anträge auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt, hat der Kunde den Getränkevertrieb Roth, Gedern unverzüglich zu benachrichtigen, damit dieser seine Eigentumsrechte wahrnehmen kann.
9. Die Beschaffung der Konzession und aller sonstigen erforderlichen Genehmigungen für den Fest- und Zeltbetrieb liegt in der Verantwortung des Kunden.
10. Der Getränkevertrieb Roth, Gedern ist berechtigt, das Equipment ohne Einhaltung einer Frist zurückzuverlangen, wenn die Bezugsverpflichtung aufgrund dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund nicht oder nicht mehr zum Tragen kommt oder der Kunde gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstößt.
11. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Getränkevertriebes Roth.
12. Eine kostenfreie Stornierung eines erteilten Auftrages ist nur bis 28 Tage vor Mietbeginn möglich. 27-15 Tage vor Mietbeginn ist bei einer Stornierung 1/3 der Mietsumme zu zahlen. Bei Stornierungen 14-8 Tage vor Mietbeginn ist die 1/2 der Mietsumme zu zahlen. Bei Stornierung von weniger als 8 Tagen vor Mietbeginn sind 2/3 des Mietpreises zu entrichten.
13. Auf Verlangen des Vermieters hat der Kunde eine Kaution zu hinterlegen.
14. Bei Rückgabe voller Ware von mehr als 50% der Lieferung, behalten wir uns vor, Rücktransport zu berechnen.
15. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.